Impressum

2K Capital GmbH

Steinsdorfstraße 20
80538 München

Geschäftsführung: Mato M. Krahl

HRB 258 243 beim Amtsgericht München

Kontakt

Tel 089 – 139 285 2 – 0
Fax 089 – 139 285 2 – 29
Mail info(at)2kcap.com

Die 2KCAP hat folgende Zulassungen:

  • Finanzportfolioverwaltung (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG),
  • Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG),
  • Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG),
  • Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG)
  • Eigengeschäft (§ 15 Abs. 3 WpIG),

wobei bei der Erbringung der Finanzdienstleistungen keine Befugnis besteht, sich Eigentum und Besitz an Wertpapieren und Geldern zu verschaffen.

2KCAP wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter der Nr. 157042 beaufsichtigt.

Webdesign:
Matthias Barth, Startworks.de

Beschwerden

Für uns steht die Zufriedenheit unserer Kunden an erster Stelle. Daher ist es uns wichtig, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern. Aufgrund dessen hat die 2K Capitalt GmbH für alle ihre Anleger eine Beschwerdestelle eingerichtet, an welche sie sich wenden können, für den Fall, dass Sie sich beschweren oder Kritik äußern möchten. Wir werden Ihnen den Eingang jeder Beschwerde umgehend bestätigen und diese zeitnah bearbeiten. Im Anschluss werden wir Sie über die weitere Verfahrensweise betreffend Ihrem Anliegen informieren. Die Bearbeitung erfolgt für Sie kostenfrei.

Die Beschwerde können Sie in deutscher oder englischer Sprache verfassen.

Bitte wenden Sie sich an:
2K Capital GmbH
Steinsdorfstraße 20
80538 München
Email: info@2kcap.com

Nachhaltigkeit/ Offenlegungs/ VO (SFDR)

Nachhaltigkeitsrisiken

Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater i.S. von Art. 2 Ziff. 1 u. 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) ist die 2K Capital GmbH zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt.

 

1. Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation versuchen wir, unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit und ressourcenschonenden Umgang zu sensibilisieren.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Auch wenn sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, bemühen wir uns, im Rahmen unseres Investmentprozesses Nachhaltigkeitsrisiken zu erkennen und zu begrenzen.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Durch den Rückgriff auf Ausschlusskriterien streben wir an, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds, ETF oder Zertifikate investieren bzw. diese empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeitsfilter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.

Unsere Vergütungspolitik steht mit unseren Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass unsere Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet werden, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidiert. Es werden durch unsere Vergütungspolitik auch keine Anreize gesetzt, Investments zu vermitteln, die nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen. Unsere Vergütungsstruktur begünstigt zudem keine Bereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Investmentprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.

 

2. Keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen der Anlageberatung und der Finanzportfolioverwaltung

Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale Belange und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein, etwa wenn Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzen.

Wir haben ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen zu vermeiden. Bei Anlageempfehlungen sowie Anlageentscheidungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung ist uns allerdings derzeit eine systematische Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht möglich. Hierfür wäre ein Angebot von Anbietern mit einer seriöse, evidenzbasierte Datenlage notwendig, die es zur Zeit nicht gibt.

Wir erklären aber ausdrücklich, dass die derzeitige Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen der Umweltverschmutzung und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Da wir derzeit kein Nachhaltigkeitskonzept anbieten, sind wir nach Art. 7 Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomieverordnung) zu folgendem Hinweis verpflichtet, der sich sowohl auf von uns im Rahmen der Anlageberatung erteilte Anlageempfehlungen als auch auf Investitionen innerhalb der vereinbarten Anlagerichtlinien, die von uns im Rahmen der Vermögensverwaltung vorgenommen werden, bezieht:

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

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